Bis Juni 2017 wurden in Deutschland zehnmal mehr Erkrankungen durch das Hanta-Virus gemeldet als im ganzen Jahr 2016 aufgetreten sind. Hanta-Infektionen werden von Mäusen und anderen kleinen Nagern auf den Menschen übertragen. Sie beginnen wie eine Grippe mit schwerem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Husten über mehrere Tage. Es folgt eine zweite Phase mit deutlichem Abfall des Blutdrucks und Störungen der Nierenfunktion. Allerdings gibt es auch leichtere Infektionsverläufe. Eine Impfung oder eine medikamentöse Therapie sind nicht möglich. Die Erkrankung heilt in aller Regel folgenlos aus. Das Hanta-Virus schädigt – anders als zum Beispiel die Erreger von Syphilis oder Toxoplasmose – in der Schwangerschaft das ungeborene Baby nicht. Allerdings kann die schwere Erkrankung der Schwangeren selbst mit hohem Fieber die Neigung zu vorzeitigen Wehen und zu einer Frühgeburt erhöhen. Weiterlesen
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Kommt ein Kind auf die Welt und wurde die Mutter gegen gewisse Infektionen geimpft, so überträgt sich dieser Impfschutz auch auf das Neugeborene. Ist zum Beispiel die Mutter selbst an Masern erkrankt gewesen, so hat der Säugling bis zu zehn Monate den sogenannten Nestschutz gegen eine Maserninfektion. Wurde die Mutter gegen Masern geimpft, so schütz die Impfung das Neugeborene circa sechs Monate vor einer Masern-Infektion.
Ähnlich verhält es sich bei Kindern geimpfter Mütter bezüglich Röteln, Mumps, Diphtherie und Tetanus.
Wenig zuverlässig ist der Nestschutz gegen Kinderlähmung, gar keiner besteht gegen Keuchhusten, Scharlach, Tuberkulose und HIB, den Erreger von Hirnhautentzündung (Meningitis).
Dank einer fachübergreifenden Zusammenarbeit von drei Kliniken des Universitätsklinikums Carl Gustav Dresden steigen die Chancen drogenabhängiger Mütter, während beziehungsweise nach der Schwangerschaft aus der Sucht aussteigen zu können. Die Hilfsangebote richten sich insbesondere an Crystal-Konsumentinnen. Die Initiative „Mama denk´ an mich“ verbessert die Aussichten, dass die Neugeborenen weiter von ihren Müttern betreut werden können. In den ersten zehn Monaten des neuen Angebots ließ sich die Rate der ins ursprüngliche Zuhause entlassenen Babys von einem Drittel auf zwei Drittel erhöhen. Seit Januar 2016 gibt es im Rahmen der Initiative eine Koordinatorin zur Betreuung der Abhängigen und ihrer Neugeborenen. Initiatoren und Ansprechpartner sind Mitarbeiter der Kliniken für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, für Kinder und Jugendmedizin sowie für Psychiatrie und Psychotherapie.
Kontakt für Betroffene
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
FamilieNetz – Initiative „Mama, denk‘ an mich“
Heike Menz, Tel.: 0351 458 66 33, E-Mail: mama.dam@ukdd.de
Die Broschüre „Verantwortung von Anfang an!“ – mit Tipps zum Verzicht auf alkoholhaltige Getränke in Schwangerschaft und Stillzeit soll werdende Mütter beim Verzicht unterstützen. Die Broschüre wird vom „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ herausgegeben und kann auf der Internetseite www.massvoll-geniessen.de bzw. http://www.massvoll-geniessen.de/downloads.html heruntergeladen werden. Hier finden Interessierte auch weitere Informationen und Aufklärung zum Thema alkoholhaltige Getränke.
http://www.massvoll-geniessen.de/schwangere.html
Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.
Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.
Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.
Der Nestschutz, der Schutz des geborenen Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.
So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.
Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.
Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.
Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.
Auf welche Impfungen sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft achten? Welche Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich, wenn ein hohes Infektionsrisiko besteht?
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Natürlich kann und sollte die Schwangere sich sportlich betätigen.
Besonders gut geeignet sind Sportarten wie Schwimmen, Wandern, Nordic Walking, Gymnastik, Pilates oder Yoga. Auf Reiten, Skifahren, Ballsportarten, Fechten, Boxen o. Ä. sollten Frauen lieber verzichten, um sich nicht zu verletzen.
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Als Vorbereitung auf eine Schwangerschaft sollte u. a. ca. 6-8 Wochen vor der geplanten Schwangerschaft schon mit der Einnahem von Folsäure begonnen werden und die Impfungen aktualisiert werden. Auch der Partner und die Kinder sollten ihren Impfstatus überprüfen.
Denn nach den Angaben des Berufsverbandes haben ein Grossteil der Schwangeren keinen ausreichen Impfschutz gegen Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Windpocken und Röteln. Diese Infektionen können unter anderem auch den Embryo bereits im Mutterleib schädigen.
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Das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wurde zum 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingerichtet.
Was bietet das Hilfetelefon Schwangere in Not?
Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet es anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Die Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt.
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Die Steigerung der Versicherungsprämien kostete schon viele Hebammen ihren Job. Eine Betreuung der Schwangeren als Beleghebamme und Hebamme im Geburtshaus musste durch so hohe Versicherungsprämien abgedeckt werden, dass sich diese Tätigkeit für die Hebammen finanziell nicht mehr rentiert hatte oder sogar in einem Minus-Geschäft endete. Nun stehen wohl drastische Steigerungen der Versicherungsprämien den Ärzten bevor. Kaum noch eine Arzthaftpflichtversicherung übernimmt die Gruppe der Geburtshelfer als Versicherte.
Nicht die Schäden nehmen zu, sondern die Zahlungen im Versicherungsfall.
Die Konsequenzen für die Schwangeren, die Hebammen und die Ärzte sind noch nicht absehbar. In jedem Fall wird dies jedoch eine Verschlechterung des Angebotes an die Schwangeren darstellen.
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Adresse
Praxis Dr. Oliver Schmid
Schlossstrasse 2
3. Etage, über ROSSMANN
13507 Berlin – Reinickendorf
Kontakt
Telefon (030) 4346001
Fax (030) 43775725
Email:
kontakt@dr-schmid-berlin.de
