Kommt ein Kind auf die Welt und wurde die Mutter gegen gewisse Infektionen geimpft, so überträgt sich dieser Impfschutz auch auf das Neugeborene. Ist zum Beispiel die Mutter selbst an Masern erkrankt gewesen, so hat der Säugling bis zu zehn Monate den sogenannten Nestschutz gegen eine Maserninfektion. Wurde die Mutter gegen Masern geimpft, so schütz die Impfung das Neugeborene circa sechs Monate vor einer Masern-Infektion. 

Ähnlich verhält es sich bei Kindern geimpfter Mütter bezüglich Röteln, Mumps, Diphtherie und Tetanus.

Wenig zuverlässig ist der Nestschutz gegen Kinderlähmung, gar keiner besteht gegen Keuchhusten, Scharlach, Tuberkulose und HIB, den Erreger von Hirnhautentzündung (Meningitis).

Sollten Sie als Schwangere ein Gebiet bereisen, in dem das Zika-Virus grassiert oder sollten eine Schwangerschaft möglich sein, so sollten Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen beachten. Dazu hat das Auswärtige Amt nun ein Merkblatt erstellt.

Es besteht die Vermutung einer Verbindung von Infektion mit dem Zika-Virus und einer Schädelfehlbildung beim Neugeborenen, die mit einer schweren geistigen Behinderung einhergeht.

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Sonstiges/Zika-Virus_Merkblatt_AA_02_2016.pdf

Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.

Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.

Der Nestschutz, der Schutz des geborenen  Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.

So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.

Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.

Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.

Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.

Auf welche Impfungen sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft achten? Welche Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich, wenn ein hohes Infektionsrisiko besteht?

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Als Vorbereitung auf eine Schwangerschaft sollte u. a. ca. 6-8 Wochen vor der geplanten Schwangerschaft schon mit der Einnahem von Folsäure begonnen werden und die Impfungen aktualisiert werden. Auch der Partner und die Kinder sollten ihren Impfstatus überprüfen.

Denn nach den Angaben des Berufsverbandes haben ein Grossteil der Schwangeren keinen ausreichen Impfschutz gegen Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Windpocken und Röteln. Diese Infektionen können unter anderem auch den Embryo bereits im Mutterleib schädigen.

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Eine Infektion mit dem Cytomegalie-Virus kann fast unbemerkt verlaufen und birgt dennoch ein erhebliches Risiko für das ungeborene Leben. Das Risiko einer Infektion lässt sich durch entsprechende Hygienemassnahmen senken.

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Der Säuregehalt (pH) der Scheide gibt Aufschluss auf das gesunde Scheidenmilieu. Dies wiederum lässt ggf. eine vaginale Infektion frühzeitig erkennen und therapieren. Studien haben gezeigt, dass damit die infektionsbedingte Frühgeburtsrate gesenkt werden kann.

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und der BVF raten Schwangeren zu einer Impfung gegen die saisonale Grippe. Diese sollte im Regelfall im 2. oder 3. Trimenon bzw. auch in der Stillzeit erfolgen. Besteht neben der Schwangerschaft jedoch eine chronische Erkrankung, wie zum Beispiel Asthma bronchiale, so sollte bereits im ersten Trimenon geimpft wären.

Mehr dazu direkt bei der Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut  oder hier.

Da eine entsprechende Infektion in der  Schwangerschaft das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann, sollte die Einnahme eines verordneten Antibiotika nicht eigenmächtig, z. B. aus der Sorge, dass das Baby durch das Antibiotika Schaden nehmen könnte, abgebrochen werden. Weiterlesen

05.08.2009 – Eine Schweinegrippe-Infektion gefährdet Schwangere und deren Ungeborene in besonderem Maße, weswegen sämtliche vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergriffen werden sollten. Darauf weist der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München hin. Weiterlesen